Neue Richtlinien schützen Kreditnehmer
Um Verbraucher zukünftig besser vor unseriösen Krediten zu schützen, wurde Ende Ende Juli ein Gesetz beschlossen, welches die tatsächlichen Kosten von Darlehen transparenter machen soll. Damit sollen insbesondere Restschuldversicherungen in ihrem Kostenumfang deutlich werden.
Restschuldversicherung problematisch
Bisher war es möglich, die wahren Kosten von Krediten durch Verschweigung von Kosten oder anderer Berechnung zu verschleiern und so den Kunden oftmals in eine lange finanzielle Belastungsphase zu bringen. Diese hatte wiederum spürbare Auswirkungen auf das Marktverhalten der Kunden, die durch finanzielle Einbußen weniger Mittel zur Verfügung hatten. Insbesondere die häufig zum Vorteil der Bank ausgelegten Restschuldversicherungen sollen mit den neuen Vorgaben klar einsichtbar werden. Versicherungsexperten und Kunden beanstandeten des Öfteren, einen Kredit nur unter Einstimmung zu einer Restschuldversicherung gewährt bekommen zu haben. In Zukunft sollen solche Anbieter einheitlich ihre Kosten offen legen.
Effektiven Jahreszinses angeben
Die neuen Regelungen gelten für Verbraucherkredite und Ratenzahlungen, allerdings nicht für Immobilienkredite. Sie schreiben vor, dass nun ausschließlich der effektive Jahreszins ausgewiesen wird, einschließlich Versicherungsgebühren, wie sie bei der Restschuldversicherung vorkommen. In diesen Fällen könnten nach Experteneinschätzung rein rechnerisch horrende Zinssätze von bis zu 40 Prozent herauskommen. Bis zum 11. Juni 2010 müssen die Banken die neuen Regelungen bei Kreditvergabe berücksichtigen – bis dahin wird allen Kreditnehmern zur besonderen Beachtung der einzelnen Klauseln geraten. Insbesondere bei Immobilienkrediten sind ist den Verbrauchern dringend angeraten, die Kredite auf ihre tatsächlichen Zinsen hin zu überprüfen und gegebenenfalls einen Experten hinzuzuziehen.
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