30.000-Euro-Darlehen ohne Grundschuld

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) hat eine Neuregelung der Bausparkassenverordnung beschlossen. Dadurch können Bausparkassen ab sofort Kredite von bis zu 30.000 Euro ohne Eintragung einer Grundschuld vergeben.

Für die Kunden bedeutet dies, dass sie ein Bauspardarlehen in Zukunft sehr viel günstiger, weil ohne die durch die Grundbucheintragung entstehenden Kosten, aufnehmen können. Bislang war dies nur bei Krediten in Höhe von bis zu 5.000, 10.000 oder 15.000 Euro möglich.
Die Landesbausparkassen (LBS) begrüßten diesen Schritt. Die BaFin habe hiermit nicht nur die alten Höchstbeträge der Preisentwicklung angepasst. “Vielmehr werde die Chance genutzt, einen vernünftigen neuen Rahmen für kleinere Wohnungsbaudarlehen zu schaffen”, der eine unbürokratische Kreditvergabe für die immer wichtiger gewordene Bestandssanierung bis hin zum altersgerechten Umbau erlaube, heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung. Somit könnten Maßnahmen wie eine energetische Gebäudesanierung und -Modernisierung zukünftig günstiger durchgeführt werden. Auf die Ermittlung der Zahlungsfähigkeit des Kunden mit Hilfe einer Bonitätsprüfung werde die neue Bausparkassenverordnung dabei selbstverständlich keinen Einfluss haben, so die LBS.

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