Streitwert bei einer Scheidung
Der Streitwert wird bei einem Scheidungsverfahren vor Gericht auf der Basis des Einkommens von beiden Eheleuten berechnet.
Verringerung des Streitwerts
Von dieser Basis ausgehend kann für jedes unterhaltsberechtigte Kind monatlich eine Pauschale von 250 Euro abgezogen werden. Das reduziert einerseits das zu berücksichtigende Einkommen und andererseits den Streitwert.
Erhöhung des Streitwerts
Sind Immobilien vorhanden, die selbst genutzt werden, erhöht das den Streitwert. Vom Verkehrswert der Immobilie werden als erstes die so genannten »dinglichen Belastungen« (z. B. Grundschulden, Hypotheken) abgezogen. Abgezogen werden auch Freibeträge in Höhe von 300.00 Euro pro Ehegatte und 10.000 Euro für jedes Kind. Der Betrag, der sich so ergibt, wird mit fünf Prozent in den Streitwert integriert.
Archiviert unter: Allgemein
eine Stellungnahme schreiben