Tipps – Teil 2
Im schlimmsten Fall müssen Sie für eine Grundschuld ein zweites Mal aufkommen. Es lohnt sich daher auf ein paar Dinge zu achten.
Zu Ihrem Schutz
Verlangt eine Bank oder eine Versicherung zum Schutz eines Darlehens eine Grundschuld, so sollte die Erklärung des Sicherungszwecks wörtlich auf den Kredit bezogen sein.
Für den Eintrag einer Grundschuld muss die Unterschrift des Eigentümers der Immobilie von einem Notar beglaubigt werde. Man kann diesen Termin nutzen, um sich umfassend über den Inhalt der Grundschuld zu informieren. Sie sollten keine Grundschuld für Geldspekulationen aufnehmen. Verspekulieren Sie sich, steht auch Ihre Immobilie auf dem Spiel.
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