Tipps – Teil 1

Die Grundschuld bleibt auch dann erhalten, wenn das eigentliche Darlehen getilgt ist. Die Grundschuld kann daher gegen andere Forderungen verwendet werden. Im schlimmsten Fall kann sie sogar an eine dritte Person weiterverkauft werden, die dann ein zweites Mal die Zahlung von Ihnen einfordert.

Schutz vor Missbrauch der Grundschuld

Doch vor solchen Fällen kann man sich schützen.
Privatpersonen sollte man keine Grundschuld, sondern nur eine Hypothek geben.
Besteht der Darlehensgeber dennoch auf eine Grundschuld, sollten Sie ihm nur eine Buchgrundschuld, aber keine Briefgrundschuld geben. Außerdem sollte im Grundbuch festgehalten werden, dass die Grundschuld ausschließlich mit Zustimmung des Eigentümers weitergegeben darf.

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