Tipps – Teil 2
Im schlimmsten Fall müssen Sie für eine Grundschuld ein zweites Mal aufkommen. Es lohnt sich daher auf ein paar Dinge zu achten.
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Im schlimmsten Fall müssen Sie für eine Grundschuld ein zweites Mal aufkommen. Es lohnt sich daher auf ein paar Dinge zu achten.
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Die Grundschuld bleibt auch dann erhalten, wenn das eigentliche Darlehen getilgt ist. Die Grundschuld kann daher gegen andere Forderungen verwendet werden. Im schlimmsten Fall kann sie sogar an eine dritte Person weiterverkauft werden, die dann ein zweites Mal die Zahlung von Ihnen einfordert.
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Wer eine Existenzgründung ins Auge fasst, muss seine Finanzierung planen.
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