Abtretung der Grundschuld

Wer nach Ablauf der vereinbarten Zinsbindungsfrist ein Darlehen bei der Konkurrenz aufnimmt, muss das Grundpfandrecht auf das neue Kreditinstitut übertragen. Besser, als die bestehende Grundschuld zu löschen (vgl. die Beiträge vom 31.7.2008 und vom 16.9.2008) und eine neue eintragen zu lassen, ist es, mit der ehemaligen Bank die Abtretung der Grundschuld an die neue Bank zu vereinbaren.

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