Abtretung der Grundschuld
Wer nach Ablauf der vereinbarten Zinsbindungsfrist ein Darlehen bei der Konkurrenz aufnimmt, muss das Grundpfandrecht auf das neue Kreditinstitut übertragen.
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Wer nach Ablauf der vereinbarten Zinsbindungsfrist ein Darlehen bei der Konkurrenz aufnimmt, muss das Grundpfandrecht auf das neue Kreditinstitut übertragen.
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Bei der Grundschuldbestellung hat der Grundstückeigentümer zugestimmt, dass sein Grundstück mit einer Grundschuld belastet werden darf.
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Nach der Tilgung des Baukredits braucht man die Grundschuld nicht löschen zu lassen.
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Nach Zurückzahlung des Darlehens wandelt sich die Grundschuld in die Eigentümergrundschuld.
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Mit dem Hinweis auf Inflation und Abgeltungssteuer schüren windige Immobilienverkäufer derzeit Ängste.
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