Zwangsvollstreckung aus einer notariell beurkundeten Grundschuldbestellung unzulässig

Anfang Juli hat das Landgericht Hamburg die Zwangsvollstreckung aus einer notariell beurkundeten Grundschuldbestellung für unzulässig erklärt. Diese Praxis war eigentlich seit Jahrzehnten üblich und rechtlich anerkannt.

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