Grundschuld besteht unabhängig von den tatsächlichen Schulden

Eine Grundschuld besteht unabhängig von den tatsächlichen Schulden. Ist z.B. eine Grundschuld in Höhe von 100.00.€ eingetragen worden, kann ein Gläubiger in derselben Höhe Ansprüche geltend machen – auch wenn der Kredit nur noch zur Hälfte abbezahlt werden muss oder gar getilgt ist.

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